Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Vermietung Ferienwohnung und AGB Vermietung von Monteurszimmern
1.Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
2. Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungen der Ferienwohnungen erfolgen über den Kontakt mit dem Vermieter. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Zahlung rechtskräftig. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung in Höhe von 100% der Gesamtsumme ist innerhalb der gesetzten Frist in der Reservierungsbestätigung auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/ Buchungsbestätigung zu überweisen.
Bei Zahlungsverzug erhält der Gast zunächst eine Zahlungserinnerung. Danach erlischt der Anspruch auf die reservierte Wohneinheit. Transaktionsgebühren (bspw. Überweisung aus dem Ausland) sind vom Mieter zu tragen. Es werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert. Nach vorheriger Absprache sind Bargeldzahlungen vor Ort möglich. Eine Zahlung per EC- oder Kreditkarten bzw. Schecks werden nicht akzeptiert.
4. An-/Abreise
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt über persönlichen Kontakt oder über einen Schlüsseltresor. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine mehr als 60 Minuten verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.
5. Aufenthalt
5.1 Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
5.2 Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
6. Sachzustand
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.
Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
7. Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nur in bestimmten Ferienwohnungen erlaubt. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen. Hunde sind auf dem Grundstück an der Leine zu führen.
8. Gartennutzung
Es ist erlaub sich im Garten bzw. auf dem Grundstück aufzuhalten. Es dürfen jedoch kein Gemüse oder Obst ungefragt geerntet werden. Auf dem Spielplatz haften die Eltern für Ihre Kinder.
9. Nachtruhe
Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 7 Uhr einzuhalten.
10. Kleinkläranlage
Es ist verboten jegliche Gegenstände oder Essensreste über die Abflüsse zu entsorgen. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Mülleimer. Bei Missachtung werden die Kosten für die Reparatur unserer Kleinkläranlage in Rechnung gestellt.
11. Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
90–40 Tage vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Mietpreises
39–0 Tage vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise 90 % des vereinbarten Mietpreises
12. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.
13. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
14. WLAN-Nutzung
14.1 Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter bei Anreise vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.
14.2 Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.
14.3 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.
14.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.
14.5 Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.
15. Schriftform
Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
AGB Vermietung von Monteurszimmern
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Reservierte und seitens des Vermieters bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Der Vermieter ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
4. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
5. Die Mietpreise sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, bis 10 Tage vor Anreise zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die Zimmerreservierung zu stornieren und eine Rechnung für reservierte, aber nicht in Anspruch genommene Zimmer gemäß der Stornobedingungen zu stellen.
6. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme (Stornierung) der vertraglichen Leistungen die nachfolgenden Pauschalen zu bezahlen:
Stornierung zwischen einschl. 25. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 70% der bestellten/reservierten Leistungen
Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 80% der bestellten/reservierten Leistungen
Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 90% der bestellten/reservierten Leistungen
Unabhängig von der Dauer der Buchung wird der Stornierungszeitpunkt ausschließlich vom ersten Buchungstag ab berechnet.
Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/ reservierten Termin seitens des Vermieters erzielt werden.
Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten/ reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten/reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
7. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
7. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 6 errechneten Betrag zu bezahlen.
8. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten. Im Falle höherer Gewalt (z. B. Brand, Streik, etc.) kann der Vermieter jede Reservierung ohne die Leistung von Schadensersatz absagen.
9. Pflichten des Mieters
a) Der Mieter wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist für Schäden haftbar, die durch ihn oder seine Begleitpersonen oder Besucher schuldhaft verursacht worden sind. Die im Mietvertrag aufgeführten Personen haften als Gesamtschuldner.
b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
c) Mängel müssen sofort angezeigt werden. Unterlässt der Mieter diese Meldung so hat er kein Recht auf Mietminderung.
d) Bei Schlüsselverlust sind die Kosten für eine neue Schließanlage vom Mieter zu tragen.
e) Das Rauchen ist nicht gestattet. Bei Nichteinhalten des Rauchverbots sind die Kosten in Höhe von 500,00 € für eine Komplettreinigung vom Mieter sowie die Kosten des Feuerwehreinsatzes zu tragen. Jedes Zimmer verfügt über Rauchmelder, die mit der Brandmeldezentrale verbunden sind.
f) Das Geschirr muss vom Gast gespült hinterlassen werden. Das Spülen des Geschirrs ist nicht im Übernachtungspreis enthalten. Bei Nichtbefolgen ist ein Betrag von 30,00 € für den Arbeitsaufwand vom Mieter an den Vermieter zu zahlen.
10. Hausordnung
Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Das Hören von lauter Musik ist in der Zeit von 21.00 Uhr bis 8.00 Uhr zu unterlassen.
11. Haftung
Für die Haftung des Vermieters gelten die § 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von dem Vermieter deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
12. Der Aufenthalt im privaten Gartenbereich ist untersagt.
13. Bei Missachten des Rauchverbotes, bei nicht sachgemäßer Nutzung der Wohneinheit und deren Inhalt erfolgt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne Rückzahlung der im voraus gezahlten Miete.
14. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Parchim.